Überstunden im Baugewerbe

Wenn man sich für das Handwerk entscheidet, muss man auch keine Probleme haben lange zu arbeiten. Manchmal auch bis spät in die Nacht.

Lange Arbeiten und Handwerk gehören unzertrennlich zusammen.

Und genau da ist es wichtig, genau Bescheid zu wissen, was mit meinen Überstunden im Baugewerbe passiert und worauf ich genau zu achten habe.

In diesem Artikel werde ich dir etwas Licht ins Dunkel bringen.

Vorab könnt ihr alle Informationen in dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe entnehmen.

Die Tarifliche Arbeitszeit im Baugewerbe

Wir haben in der Baubranche Sommer- und Winterarbeitszeiten.
Die Unterschiede der beiden Jahreszeiten sind in erster Linie die Stunden, die wir wöchentlich bringen müssen. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt im Baugewerbe jährlich 40 Stunden.

Winterarbeitszeit

Winterarbeitszeit beginnt am 1. Dezember und endet am 31. März.
Im Gerüstbaugewerbe beginnt dieser bereits am 1. November.

Also in den Monaten Dezember bis März beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 38 Stunden die Woche. Montag bis Donnerstag 8 Stunden und am Freitag 6 Stunden.

Die Pausen sind natürlich ausgeschlossen.

Bei dieser kalten und nassen Jahreszeit ist es unvermeidlich, dass du wetterbedingt zuhause bleiben musst. Hier in diesem Artikel kannst du mehr über Arbeitsausfall im Winter erfahren.

Sommerarbeitszeit

In den Monaten April bis November (Sommerarbeitszeit) beträgt die Arbeitszeit 8,5 Stunden und am Freitag 7 Stunden. Somit haben wir eine Wochenarbeitszeit von insgesamt 41 Stunden.

Die tariflichen Zuschläge im Baugewerbe

Für jede geleistete Überstunde, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit werden verschiedene Zuschläge gezahlt. Diese Zuschläge fallen auf den Gesamttarifstundenlohn an.

  • Für die normalen Überstunden im Baugewerbe sind 25% Zuschlag zu zahlen.
  • Nachtarbeit 20% Zuschlag.
  • Für Arbeit an Sonntagen 75% Zuschlag.
  • An allen gesetzlichen Feiertagen sind es 200%

Arbeitszeit- und Entgeldkonto (Ausgleichskonto)

Wetterbedingter Arbeitsausfall im Winter ist keine Seltenheit. Dadurch sind wir verpflichtet ein Ausgleichskonto zu führen. Dieser ist für den Ausgleich des Lohnes bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall zuständig. Es werden 150 Stunden angesammelt. Alle Überstunden, die darüber hinausgehen, werden ausgezahlt.

Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, habe ich hier auch einen ausführlichen Artikel geschrieben.
Hey wenn du noch etwas hinzuzufügen hast, dann kannst du gerne unten einen Kommentar hinterlassen.

Die Essenz aus meinen besten Beiträgen

Hier möchte ich dir zeigen, was Handwerk wirklich ist und vor allem was es für dich sein kann.

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