Wir Handwerker kennen das doch zu gut, kaum fängt man an, einem schönen Samstagmorgen auf der Baustelle zu sägen, hämmern oder bohren, da kommen schon die ersten Beschwerden. Der Nachbar beschwert sich über Lärmbelästigung. Ich hatte neulich so einen Fall. Er wollte sogar die Polizei rufen. Da ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und auf keinen Fall heiß zu laufen.
Als Erstes muss man unterscheiden zwischen Nachbarschaftslärm und Baulärm
Nachbarschaftslärm
Wenn der Nachbar eigenständig und in privater Absicht Baumaßnahmen durchführt, dann können verschiedene Verordnungen oder sogar in Mehrfamilienhäusern die Hausordnung eingreifen. Die Ruhezeiten sind an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist die Ruhezeit ganztägig einzuhalten. Also keine Motorsäge, kein Bohren und auch kein Rasenmähen. Viele vergessen, dass ein Samstag ebenfalls zu den Werktagen zählt. Somit gelten hier auch die selben Ruhezeiten, wie auch an den restlichen Tagen.
Baulärm
Baulärm wird nur als Baulärm angesehen, wenn es durch ein gewerbliches Unternehmen, durch Baumaschinen oder Umbaumaßnahmen verursacht wird. Wenn das der Fall ist, gilt hierfür das Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG). Auch hier gelten dieselben Ruhezeiten. An Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr. Hier muss man beachten, dass Tätigkeiten in den Ruhezeiten grundsätzlich erlaubt sind. Es sind nur die Einsatzzeiten der bestimmten Geräte und Maschinen geregelt. Also alle Geräte und Maschinen, die sich in der Spalte 2, entsprechend dem Anwendungsbereich von Artikel 13 der Richtlinie 2000/14/EG, befinden. Hier findest du die Liste der Geräte und Maschinen.
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478)
Zitat BGBl. I S. 3478 Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen § 7 Betrieb in Wohngebieten (1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien 1.Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden, 2. Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind. Satz 1 gilt nicht für Bundesfernstraßen und Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, die durch Gebiete nach Satz 1 führen. Die Länder können für Landesstraßen und nichtbundeseigene Schienenwege, die durch Gebiete nach Satz 1 führen, die Geltung des Satzes 1 einschränken.
Oft hatte ich schon Auseinandersetzungen mit Nachbarn an den Baustellen, die sich von dem Lärm der Motorsäge gestört gefühlt haben. Sowas ist natürlich für beide Seiten nicht schön. Um von vornherein diese Probleme zu vermeiden, habe ich diesen Artikel geschrieben. Ich hoffe, dass ich dir hier ein bisschen helfen konnte.
Das Problem hatte ich bisher 1mal. Der Prozess und alles drumherum ist sehr nervenaufreibend.. Kann man eure Seite irgendwie Supporten damit ihr zukünftig weiter so tolle Artikel schreiben könnt? Bitte um kurze Rückinfo.
Hi Leon,
danke, dass dir dieser Blog gefällt.
Supporten kannst du mich immer. Du kannst meine Artikel weiterhin kommentieren oder mit deinen Freunden teilen. Sowas motiviert mich natürlich sehr um weiter zu machen.
Gruß Waldemar
Leider wird es ja auch immer massiver mit dem Lärm. Es gibt ja kaum noch ein Hilfsmittel ohne lauten Motor. Da stört mich am meisten der Laubbläser. Man sollte doch schon etwas Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen.
Hmmm, das ist immer schwierig. Vor längeren Baumaßnahmen kann man vielleicht die Nachbar drauf hinweisen. Auch wenn ein Haus baut, könnte eine Einladung zum Richtfest das etwas dämpfen.
Kommt halt auch immer drauf an, was man baut, wo man lebt und wie das Umfeld ist. Manchmal hilft auch ein bisschen Humor, um die Lage zu entschärfen.
Aber das ist eben alles von Fall zu Fall verschieden.
Hallo David,
bin ganz deiner Meinung.
Mit dem Richtfest kann man Vieles wieder gerade biegen. 🙂
Gruß Wademar
Am wichtigsten beim Hausbau und auch danach, ist ein gutes Nachbarschaftsverhältnis, am besten ist es immer wenn man seine Nachbarn über alles immer gut informiert. wann kommt der Bagger, wann kommt der Beton… usw. -das wollen die meistens auch wissen. Auch wie lange die Baumaßnahme geht und was es für Einschränkungen für sie gibt.
Man kann natürlich auch vor der Baumaßnahme eine kleine Nachbarschafts-Grillparty schmeißen…:-) da ist die Stimmung gleich recht gut und man wird dir einiges verzeihen….
Ich finde es kommt immer auf den Bauherrn selber an. Unser lieber Nachbar saniert sein Haus seit 1 1/2 Jahre ohne jegliche Rücksicht auf seine neuen Nachbarn zu nehmen…er parkt sogar ungefragt einfach in unserer Einfahrt, versaut die ganze Straße mit seinem Lehmputz und seine Einfahrt sowie sein nicht eingezäunter Garten dienen als Abladeplätze für alles mögliche. Da sieht es aus wie auf der Müllhalde. Ruhezeiten sind ein Fremdwort für den Herrn…so macht man sich nicht gerade beliebt bei seinen neuen Nachbarn. Wir selber sanieren unser Haus auch..allerdings sprechen wir lautere Arbeiten mit den Nachbarn ab. Wenn es sich machen lässt erledigen wir solche Sachen dann wenn die Nachbarn nicht Zuhause sind oder selber lauten Tätigkeiten nachgehen..das klappt zu 90% und wenn man seinen Dreck gleich wegmacht beschwert sich auch niemand. Wir wohnen erst seit 6 Monaten hier und haben gar keine Probleme mit den Nachbarn die schon sehr viel länger hier wohnen, der Herr der seit 1 1/2 Jahren saniert liegt mit jedem hier im Klinch. Der Ton macht die Musik und wenn man sich ein bisschen Mühe gibt mit den Nachbarn auszukommen geht das hier auch ohne weiteres..aber dieser Herr scheint zu denken das er mit seinem Häuschen auch das Recht erworben hat hier tun und lassen zu können was er will.
Tja stimmt, der Samstag ist tatsächlich ein Werktag. Aber wir Bürohengste vergessen das gerne 😉
Danke für den aufschlussreichen Beitrag.
Weiterhin viel Erfolg mit deinem Blogprojekt.
Beste Grüße
Johannes