Ist die Fahrzeit Arbeitszeit? Das ist wahrscheinlich die Frage aller Fragen: Muss mein Chef mir die Fahrzeit zur Baustelle bezahlen? Über dieses Thema habe ich schon oft eine Unterhaltung geführt. So viel werde ich es euch schon mal verraten, diese Frage zu beantworten ist nicht ganz einfach!

Als Handwerker schaut mein Arbeitsalltag so aus:

Morgens um 7 Uhr beginnt meine Arbeitszeit in der Firma. Wir beladen unser Fahrzeug und fahren zur Baustelle. Unabhängig von der Entfernung des Einsatzortes wird die Fahrtzeit zur Baustelle bezahlt, doch die Rückfahrt nicht.

Ist doch klar werden die Meisten von euch sagen.
Meine Arbeitszeit beginnt mit Antritt der Firma und endet mit dem Verlassen des Firmengeländes.

Jetzt wollen wir mal sehen, was der Gesetzgeber sagt.

Vorab über Fahrzeit Arbeitszeit

Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit gelten nach dem Rahmentarifvertrag für das Baugewerbe

Arbeitszeitgesetz

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen;

§ 3
Arbeitszeit
4. Beginn und Ende der Arbeitszeit an der Arbeitsstelle
Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle, sofern zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
keine andere Vereinbarung getroffen wird. Bei Baustellen von größerer Ausdehnung
beginnt und endet die Arbeitszeit an der vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem
Betriebsrat zu bestimmenden Sammelstelle.

Zusammengefasst

Unter der Arbeitsstelle die konkrete Baustelle verstanden. Das bedeutet, dass unsere Arbeitszeit erst mit dem Antritt der Baustelle beginnt und mit dem Verlassen der Baustelle endet. Viele gehen davon aus, dass die Arbeitsstelle der Betrieb ist, doch das ist eine falsche Annahme.

Eine Besonderheit gibt es allerdings doch.

Wie in den meisten Fällen müssen wir erst im Betrieb erscheinen. Arbeitsanweisungen zu empfangen und mit den Fahrzeugen zu der auswärtigen Baustelle fahren. Ab diesem Moment beginnt unsere Arbeitszeit. Demzufolge erreiche ich meine Arbeitsstelle, die Firma, um 7 Uhr, sodass der zu zahlende Lohn auch ab diesem Zeitpunkt gilt. In solchen Fällen gelten die Wegezeiten als Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG im arbeitsschutzrechtlichen Sinne.

Ihr kommt von der Baustelle zurück und müsst noch in der Firma Vorbereitungen für morgen treffen, dann zählt das natürlich auch zur Arbeitszeit und muss voll vergütet werden. Inklusive der Rückfahrt.

Ich hoffe, ich konnte mit dem Artikel Ist die Fahrzeit Arbeitszeit  etwas Licht ins Dunkel bringen.

Falls ihr noch etwas ergänzen wollt, dann schreibt diese Bitte in die Kommentare. Die Community und ich würden uns freuen.

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