Befreiung EnEV
Hallo Freunde, mit diesem Artikel möchte ich euch mehr über die Befreiung EnEV (Energie-Einsparverordnung) erzählen.
Es gibt Regelungen in der EnEV, die erlauben dir, dich von den Vorgaben zu befreien. Unter der Voraussetzung es besteht eine unbillige Härte.
Unbillige Härte
Unzumutbare Härte für den Bauherren ist dann der Fall, wenn die Maßnahmen unwirtschaftlich sind. Mann spricht dann von unwirtschaftlichen energetischen Sanierungen.
Und wie das geht!
Nehmen wir mal an, dass du deine Fassade sanieren möchtest.
Dass bedeutet, dass du diese nach den „anerkannten Regeln der Technik“ auszuführen hast.
Doch es ist nicht immer notwendig eine Modernisierung auszuführen, wenn es nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot keinen Sinn macht.
Zitat EnEV 2014
Befreiung EnEV
§ 25 Befreiungen
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet
werden können.
(2) Absatz 1 ist auf die Vorschriften des Abschnitts 5 nicht anzuwenden.
Die 10% Regel
Laut EnEV darfst du nur 10% deiner gesamten Bauteilfläche nachbessern. Alles, was darüber hinaus geht, musst du nach dem aktuellen Stand der Technik modernisieren.
Zitat EneV 2014
Befreiung EnEV
§ 11
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
(1) Außenbauteile dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird.
Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 Prozent der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betrifft.
Wirtschaftlich vertretbar
Sanierungsmaßnahmen müssen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer von 10 Jahren erwirtschaftet werden.
Dazu zählen sowohl sanierende Bauteile der Außenhülle oder der Anlagentechnik.
Erst dann ist eine Modernisierung wirtschaftlich vertretbar.
Wie kann ich mich befreien?
In der Regel muss ein Architekt einen gutachterlichen Nachweis
über das Vorliegen der jeweiligen Tatsachen erbringen.
Er übernimmt die gesamte Prüfung und ermittelt, ob eine unbillige Härte besteht.
Hier ist dann auf jeden Fall ein Nachweis in Form einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu führen.
Diese wird dann zum jeweiligen Bauamt zugeschickt.
Wenn du mehr darüber erfahren willst, dann habe ich hier eine tolle Webseite gefunden, wo du mehr Informationen erhalten kannst.
Ich hoffe, dass ich dir hier wieder einmal helfen konnte.
Wenn du mehr über mich wissen willst, besuche mich auf meinen anderen Kanälen, oder schreibe mir einfach eine Nachricht, ich würde mich unglaublich freuen.
Also bis dann!
Dein Waldemar
Hallo Waldemar,
kannst du mich von der enev befreien oder kennst du einen kompetenten Menschen der fähig ist?
Gruß Eduard
Hallo Eduard,
vielen Dank, für deinen Kommentar.
Leider bin ich kein Architekt und somit auch nicht befugt einen gutachterlichen Nachweis der Befreiung zu erbringen. Jeder Architekt, Energieberater oder Bauingenieur kann dich bei der Befreiung der Energieverordnung vertreten. Am besten du rufst direkt bei deiner zuständigen Baubehörden an und informierst dich wie das mit der Befreiung funktioniert. Ob sie bei dir notwendig ist und wie du am besten vorgehen sollst, kannst du dort auch erfahren. Ich denke sie werden dir sicherlich weiterhelfen.
Ich hoffe, ich konnte dir einwenig weiterhelfen.
Viele Grüße
Waldemar